De-mimis - für ausgeschlafene Unternehmer
Die Schlafsysteme sind im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" förderfähig,
da sie bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit erfüllen.
Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtline bzw. den Ausführungen zur jeweiligen
Förderperiode.
Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter
mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschliesslich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren
Nutzfahrzeuges (ab 12 t zGG) sein.
Wichtige Ratschläge und alle Informationen erhalten Sie von Ihrem Fachberater der SVG in Koblenz.
Förderfähige
Schlafsysteme
Ökonomische Aspekte:
Das optimale Mikroklima (kein Schwitzen, kein
Frieren) sorgt für einen geringeren
Energiebedarf, z.B. verringerte Heizleistung im
Stand. Ausserdem gilt für alle Fahrer: Vorbeugen
statt heilen, gerade bei einer massiven
Dauerbelastung, wie dem Sitzen im LKW.
Sicherheitsaspekte:
Wer gesund schläft, ist körperlich ausgeruht und
belastbar. Durch intensive Tiefschlafphasen in
Ruhepausen sorgen die Schlafsysteme für ein
Maximum an Regeneration. Das erhöht die
Konzentration und sorgt so für ein niedrigeres
Unfall-Risiko und eine bedeutend höhere Konzen-
trationsfähigkeit
förderfähige Premium-Schlafsysteme für Nutzfahrzeuge
Schlafen wie auf Wolken
Infos & Bestellung
Straßenverkehrsgenossenschaft
Rheinland eG | Moselring 11
56073 Koblenz
Ansprechpartner:
Jürgen Richter
Tel: 02 61 / 494 - 360
Fax: 02 61 / 494 - 348
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