De-mimis - für ausgeschlafene Unternehmer Die Schlafsysteme sind im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" förderfähig, da sie bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit erfüllen. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtline bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode. Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschliesslich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 12 t zGG) sein. Wichtige Ratschläge und alle Informationen erhalten Sie von Ihrem Fachberater der SVG in Koblenz. Förderfähige Schlafsysteme Ökonomische Aspekte:  Das optimale Mikroklima (kein Schwitzen, kein  Frieren) sorgt für einen geringeren  Energiebedarf, z.B. verringerte Heizleistung im  Stand. Ausserdem gilt für alle Fahrer: Vorbeugen  statt heilen, gerade bei einer massiven  Dauerbelastung, wie dem Sitzen im LKW.  Sicherheitsaspekte: Wer gesund schläft, ist körperlich ausgeruht und belastbar. Durch intensive Tiefschlafphasen in Ruhepausen sorgen die Schlafsysteme für ein Maximum an Regeneration. Das erhöht die Konzentration und sorgt so für ein niedrigeres Unfall-Risiko und eine bedeutend höhere Konzen- trationsfähigkeit förderfähige Premium-Schlafsysteme für Nutzfahrzeuge Schlafen wie auf Wolken Infos & Bestellung Straßenverkehrsgenossenschaft Rheinland eG | Moselring 11 56073 Koblenz Ansprechpartner: Jürgen Richter       Tel:  02 61 / 494 - 360 Fax: 02 61 / 494 - 348 j.richter@svg-koblenz.de